1. Stufe Kaufmännisches Basisdiplom BVS
CHF 2'770.00 Lehrgangsgebühren (inkl. Einschreibegebühren CHF 500.00)
CHF 200.00 Lehrmittel und Prüfungskorrekturen
CHF 2'970.002 Total Kosten für den gesamten Lehrgang
Zahlungsmöglichkeiten:
Einmalig im Voraus: 1 x CHF 2'970.002
Pro Monat im Voraus: 6 x CHF 501.00 (inkl. Ratenzuschlag von CHF 6.00 pro Rate)
2. Stufe Kaufmännisches Kaderdiplom BVS
CHF 6’140.00 Lehrgangsgebühren (inkl. Einschreibegebühren CHF 500.00)
CHF 400.00 Lehrmittel und Prüfungskorrekturen
CHF 6’540.002 Total Kosten für den gesamten Lehrgang
Zahlungsmöglichkeiten:
Pro Semester im Voraus: 2 x CHF 3’270.002
Pro Monat im Voraus: 12 x CHF 551.00 (inkl. Ratenzuschlag von CHF 6.00 pro Rate)
3. Stufe Technische/r Kaufmann/frau BVS Zusatzfächer
CHF 2’270.00 Lehrgangsgebühren (inkl. Einschreibegebühren CHF 500.00)
CHF 200.00 Lehrmittel und Prüfungskorrekturen
CHF 2’470.002 Total Kosten für den gesamten Lehrgang
Zahlungsmöglichkeiten:
einmalig im Voraus: 1 x CHF 2'470.002
Pro Monat im Voraus: 6 x CHF 417.65 (inkl. Ratenzuschlag von CHF 6.00 pro Rate)
4. Stufe Prüfungsvorbereitung /Technische/r Kaufmann/frau mit eidg. FA
CHF 3’970.00 Lehrgangsgebühren (inkl. Einschreibegebühren CHF 500.00)
CHF 400.00 Prüfungs- und Fallkorrekturen
CHF 4’370.002 Total Kosten für den gesamten Lehrgang
Zahlungsmöglichkeiten:
Einmalig im Voraus: 1 x CHF 4’370.002
Pro Monat im Voraus: 6 x CHF 734.35 (inkl. Ratenzuschlag von CHF 6.00 pro Rate)
Total Kosten für den gesamten Lehrgang: CHF 16'350.00 exkl. externe Kosten
Externe Kosten:
CHF 1'800.00 eidg. Prüfungsgebühren
Diese Kosten sind im Preis nicht enthalten und sind direkt mit der Anmeldung zur eidg. Prüfung dem Prüfungsverband zu bezahlen (die Prüfungsgebühren sind auf der Basis der letztjährigen Prüfung; allfällige Erhöhungen liegen nicht im Einflussbereich der BVS und bleiben vorbehalten).
1Lehrgangsgebühren ohne Ratenzuschlag
2Lehrgangsgebühren exklusive 50 % Bundesbeiträge. Der Bund übernimmt die Hälfte der Kosten nach Abschluss der Weiterbildung. Dies, nachdem der Antrag gestellt und die eidg. Prüfung absolviert wurde. Die Prüfung zu bestehen ist dabei keine Voraussetzung.